Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht
Leistungsbeschreibung
Exemplare von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die im Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind, benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung.
Einen schnellen Zugriff darauf, ob eine bestimmte Tier- oder Pflanzenart einer der oben genannten Kategorien unterliegt, erhalten Sie mit dem Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA), das vom Bundesamt für Naturschutz bereitgestellt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Herkunftsnachweise,
- Zuchtnachweise und
- Kennzeichen der Tiere (zum Beispiel Ringnummern).
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr liegt gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zwischen 10,00 und 260,00 Euro. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.1.17 - 14.1.20 - VwGebV