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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Entschädigung für Impfschaden beantragen

Leistungsbeschreibung

Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten?
Sofern diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Die Versorgung wird in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde oder (bei persönlicher Abgabe des Antrages) Personalausweis oder Reisepass,
  • Meldebestätigung,
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit),
  • Für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt,
  • gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten),
  • gegebenenfalls Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde,
  • Impfausweis/Impfbuch/Impfschein.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um eine Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.

Rechtsgrundlage

  • §§ 60 - 62 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG),
  • Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG).

Zuständig

Landesamt für soziale Dienste Neumünster
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
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Telefon: +49 4321 913-5
Fax: +49 4321 13338
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck
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Telefon: +49 451 14060
Fax: +49 451 1406499
E-Mail

Öffnungzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

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