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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Hauswirtschaftshilfe

Leistungsbeschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe kann der örtliche Sozialhilfeträger auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe (Hilfe zur Weiterführung des Haushalts) übernehmen.

Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

§ 70 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Zuständig

Fachdienst Soziale Hilfen - Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
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Telefon: +49 4521 788-0
Fax: +49 4521 788-600
E-Mail

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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