Hilfsnavigation

Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

ZuFiSH

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W XYZ Alle

Erwerb einer Waffe anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Waffenbehörde).

Wichtiger Hinweis:

Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eineelektronische Anzeige (Assistent)  zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
  • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Erwerb oder die Überlassung sowie die Bearbeitung durch Umbau oder Austausch eines wesentlichen Teils ist innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Anträge / Formulare

Für die Anzeige "Überlassung Schusswaffen oder Munition" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen eineelektronische Anzeige (Assistent)  zur Verfügung.

Zuständig

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail
Internet
: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Bemerkungen: Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 4521 788-0
Fax: +49 4521 788-292
E-Mail

Öffnungzeiten:
Sicherheit und Ordnung
Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Jagd- und Waffenbehörde
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Nur mit telefonischer Terminvereinbarung!

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Seite zurücknach obenSeite drucken