Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Gemeindewahl
am 25. Mai 2008 in der Stadt Fehmarn
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2008 die in den Anlagen I und II aufgeführten
I unmittelbaren Wahlvorschläge
II Listenwahlvorschläge
zugelassen. Diese Wahlvorschläge werden hiermit gemäß § 25 Abs. 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz bekannt gegeben.
Fehmarn, 11.04.2008
Stadt Fehmarn
Der Gemeindewahlleiter
I unmittelbare Wahlvorschläge »
II Listenwahlvorschläge »
Hier können Sie die Wahlvorschläge als PDF herunterladen:
(PDF: 90 kB)
(PDF: 92 kB)