Ziehen Sie neu in das Gebiet der Stadt Fehmarn oder verziehen sie innerhalb der Stadt, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen nach Zu- bzw. Umzug, im Bürgerbüro anzumelden.
Folgende Dokumente sind mitzubringen:
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Personalausweis oder Reisepass,
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letzte Personenstandsurkunde,
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Mietvertrag oder Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (entfällt bei Eigentum).
Eine Abmeldung bei der bisher zuständigen Kommunalverwaltung ist, auch außerhalb von Schleswig-Holstein, nicht mehr nötig!
Geben Sie Ihre Wohnung in Fehmarn auf um ins Ausland zu ziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses abmelden.
Die An-, Ab- bzw. Ummeldung ist gebührenfrei!
Gerne ändern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros bei Umzug auch Ihren, vom Kreis Ostholstein, ausgestellten Fahrzeugschein. Die Gebühr hierfür beträgt EUR 10,70.
Ihre Ansprechpartnerinnen in der Verwaltung:
Bürgerbüro Fachbereich Ordnung und Soziales Burg auf Fehmarn Bahnhofstraße 5 23769 Fehmarn
SGB XII, Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten Amt für Soziale Hilfen Burg auf Fehmarn Bahnhofstraße 5 23769 Fehmarn
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