Bauleitplanung
Mit der Novelle des BauGB 2017 ergibt sich für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung, ab Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Mai 2017, neben den bereits in Kraft getretenen Unterlagen der Bauleitplanverfahren auch die sich im laufenden Beteiligungsverfahren befindlichen Bauleitplanverfahren zusätzlich zur amtlichen Bekanntmachung in der örtlichen Presse in das Internet einzustellen.
Rechtskräftige Bauleitverfahren finden Sie hier:
Im Beteiligungsverfahrens befindliche Bauleitverfahren finden Sie hier: