Bauvoranfrage
Bei Zweifeln über die Bebaubarkeit eines Grundstücks sollte vor Einreichen eines Bauantrages eine schriftliche Voranfrage zur Klärung einzelner Fragen gestellt werden. So können unnötige und aufwendige Planungsarbeiten vermieden werden.
Die Voranfrage mit den Bauvorlagen ist beim Kreis Ostholstein (untere Bauaufsichtsbehörde) einzureichen.
Für Vorhaben, die außerhalb von Gebieten mit rechtskräftigen Bebauungsplänen liegen, kann die Gemeinde / Stadt ihre Stellungnahme (planungsrechtliches Einvernehmen) nachreichen. Die Frist hierfür wird durch Gesetz geregelt. Sie beträgt zwei Monate.
Ein positiver Vorbescheid ist zu erteilen, dieser Bescheid ist drei Jahre gültig, wenn keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Auf diese verbindliche Auskunft hin kann der Bauherr die weitere Planung und Genehmigungsphase durchführen.
Vor Erteilung der schriftlichen Baugenehmigung darf jedoch keinesfalls mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Ein Verstoß zieht ein ordnungsrechtliches Verfahren nach sich und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Unterlagen:
Die Bauvoranfrage für ein Grundstück in der Stadt Fehmarn ist mit folgenden Unterlagen dreifach beim Kreis Ostholstein in Eutin einzureichen:
- Übersichtsplan im Maßstab 1:1000 (Landesamt für Vermessung in Lübeck)
- Lageplan im Maßstab 1:500 (Landesamt für Vermessung in Lübeck)
- Baubeschreibung (formlos)
- Bauantragsformular vom Kreis Ostholstein (Homepage)
Bauaktenauskünfte:
Fax: (04371)506-211
E-Mail: c.rickert@stadtfehmarn.de
Zimmer: 12
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