Führungszeugnisse
Einfache Führungszeugnisse (Belegart N) können unter Vorlage Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses persönlich im Bürgerbüro beantragt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 13,00 Euro. Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesjustizamt an den Antragsteller übersandt.
Für ein erweitertes Führungszeugnis ist zudem eine schriftliche Bescheinigung der anfordernden Stelle an die antragstellende Person vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. In dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass die in § 30a BZRG genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Gebühr beträgt 13,00 Euro.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) kann ebenfalls über das Bürgerbüro beantragt werden. Hierfür wird die die genaue Adresse der Behörde sowie das Geschäftszeichen bzw. der Antragsgrund benötigt. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesjustizamt direkt an die anfordernde Behörde gesandt. Die Gebühr beträgt ebenfalls 13,00 Euro.
Die Bearbeitungszeit für ein Führungszeugnis beträgt ca. 14 Tage.
Der Antragsteller/in kann sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Führungszeugnis online beantragen:
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de
Neues Aussehen von Führungszeugnissen
Einen Flyer mit einer kurzer Beschreibung finden sie hier.