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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

Gewerbean-, um und abmeldung

Das Betreiben eines Gewerbes bedarf der Anmeldung nach § 14 Gewerbeordnung.

Gewerbe ist jede offene, planmäßige, selbständige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit:

offen

Die Tätigkeit muss nach außen (für Dritte) erkennbar sein

planmäßig Die Tätigkeit muss auf Dauer und eine Vielzahl von Geschäften als Ganzes angelegt sein
selbstständig

Die Tätigkeit muss rechtlich, nicht notwendig wirtschaftlich selbständig betrieben werden

erlaubt

Die Tätigkeit darf nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder sittenwidrig sein

auf Gewinn ausgerichtet

Das Gewerbe muss gewinnorientiert betrieben werden

Das Betreiben eines Gewerbes bedarf der Anmeldung nach § 14 der Gewerbeordnung. Bei der Anmeldung sind gültige Ausweispapiere vorzulegen bzw. mitzusenden ! Die Gewerbeanmeldung wird innerhalb von drei Tagen bestätigt. Es ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten.

Eine Gewerbeummeldung ist erforderlich, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Kontakt

Frau Melanie Piel
Ordnungsamt
Fachbereich Ordnung und Soziales
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371)506-625
Fax:  (04371)506-630
m.piel@stadtfehmarn.de
Zimmer:  8
Kontaktformular
Herr Friedrich Rathjen
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereich Ordnung und Soziales
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371)506-628
Fax:  (04371)506-630
Zimmer:  8

Dokumente

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