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Luftbild Südstrand

Bevorstehende Verfahren

Bevorstehende Verfahren:

Die Stadt Fehmarn informiert hier gem. § 20 Abs. 4 VOB/A über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen von Bauleistungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25 TEUR.


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