Zahlungen zu Gunsten der Stadt Fehmarn richten Sie bitte stets unter Angabe Ihres Kassenzeichens an die Stadtkasse Fehmarn.
Die Stadtkasse Fehmarn unterhält Girokonten bei den nachstehend aufgeführten Kreditinstituten:
Sparkasse Holstein
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BLZ BIC
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213 522 40 NOLA DE 21HOL
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Knt-Nr. IBAN:
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91 521 542 DE46 2135 2240 0091 5215 42
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VR Bank Ostholstein Nord - Plön eG
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BLZ BIC
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213 900 08 GENO DE F1NSH
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Knt-Nr. IBAN:
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1 001 078 DE89 2139 0008 0001 0010 78
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Um Ihnen die Zahlung von wiederkehrenden Verpflichtungen (z.B. Grundsteuer B, Gewerbesteuer,...) zu erleichtern, bietet Ihnen die Stadtkasse die Möglichkeit des Bankabzuges an.
Hierbei wird der fällige Betrag von Ihrem Bankkonto zu den Fälligkeitsterminen abgerufen.
Um am Bankeinzugsverfahren teilnehmen zu können, laden Sie bitte das untenstehende Kombimandat (Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat) auf Ihren Computer, drucken diese aus und senden diese ausgefüllt an die angegebene Adresse.
Die ab dem 01. Februar 2014 für den gesamten Zahlungsverkehr europaweit geltenden Bedingungen der SEPA (Single Euro Payment Area), machen es erforderlich, dass Lastschriftmandate für die Stadt Fehmarn bzw. für die Stadtwerke Fehmarn gesondert erteilt werden. Ferner sind die SEPA-Lastschriftmandate im Original aufbewahren. Daher können per Fax oder Email eingereicht Lastschriftmandate nicht akzeptiert werden.
Soweit Ihnen noch keine Mandatsreferenz bekannt gegeben wurde, Erhalten Sie diese spätestens mit der Benachrichtigung über die bevorstehende Belastung Ihres Kontos (Pre-Notification).
Einzugsermächtigung Stadt Fehmarn »
(PDF: 28 kB)
Haben Sie Fragen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Stadtkasse Fachbereich Finanzen Burg auf Fehmarn Bahnhofstraße 5 23769 Fehmarn
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