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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

Personalausweis

Beantragung eines Personalausweises

Bei der Beantragung muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller persönlich im hiesigen Bürgerbüro vorstellig werden. Folgende Unterlagen sind mitzubringen: 

  • der alte Personalausweis bzw. Reisepass
  • die letzte Personenstandsurkunde

    Das Bürgerbüro weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Beantragung von Personalausweisen die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde erforderlich ist. Für ledige Personen bedeutet dies die Vorlage der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde; für verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen ist die letzte Heiratsurkunde bzw. die Abschrift aus dem Familienbuch vorzulegen, aus der sich die aktuelle Namensführung ergibt.
    In der Vergangenheit wurden Personalausweise und Reisepässe lediglich nach den vorhandenen Daten des Melderegisters ausgestellt. Jedoch musste festgestellt werden, dass häufig Fehler in den Angaben der Namen und Geburtsdaten vorhanden waren und sind.

  • Lichtbild
    Bei der Beantragung muss ein geeignetes biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 mm x 35 mm vorgelegt werden. Es muss die Antragstellerin bzw. den Antragsteller ohne Kopfbedeckung zeigen. Das Bild darf nicht älter als sechs Monate sein.

Aushändigung:

Bei der Abholung Ihres neuen Personalausweises ist der alte Ausweis vorzulegen. Sie können auch eine dritte Person schriftlich ermächtigen, Ihren Personalausweis abzuholen. Hierfür muss die Vollmacht eine Erklärung zum Erhalt des Pin-Briefes, sowie eine Erklärung zur Ein- bzw. Ausschaltung der Online Ausweisfunktion enthalten. Die Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro und sie stehen Ihnen in der rechten Randspalte zum Download bereit.

Eine Zusendung auf dem Postweg ist nicht zulässig!

Vorläufiger Personalausweis:

Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeit von drei Monaten; die Gebühr hierfür beträgt 10,00 €. Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird ein Lichtbild benötigt.
Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich!

Kosten:

Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahre ist zehn Jahre gültig und kostet 37,00 Euro; der Personalausweis für Personen unter 24 Jahre ist sechs Jahre gültig und kostet 22,80 Euro.

Besonderheit:

Der Personalausweis enthält einen berührungslos lesbaren Computer-Chip. Auf dem Chip sind Ihr Lichtbild, Ihre Fingerabdrücke und die Daten gespeichert, die Sie auch auf dem Ausweis sehen. Sie können Ihren Personalausweis für den elektronischen Identitätsnachweis verwenden. Mit Ihrem Online-Ausweis erledigen Sie Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach und sicher elektronisch. 

Wie das funktioniert, wo Sie Ihren Online-Ausweis nutzen können und weitere Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite www.personalausweisportal.de.

Hinweis:

Zusätzlich zum biometrischen Passfoto werden die Fingerabdrücke der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers gespeichert. Bei Kindern werden die Fingerabdrücke ab Vollendung des 6. Lebensjahres gespeichert.


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Kontakt

Frau Tanja Hinz
Fachbereich Ordnung und Soziales
Bürgerbüro
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-643
Fax:  (04371) 506- 650
t.hinz@stadtfehmarn.de
Zimmer:  1
Kontaktformular
Frau Lena Kreß
Fachbereich Ordnung und Soziales
Bürgerbüro
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
D - 23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-641
l.kress@stadtfehmarn.de
Zimmer:  2
Kontaktformular
Frau Stina Langhoff
Fachbereich Ordnung und Soziales
Bürgerbüro
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
D - 23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-646
s.langhoff@stadtfehmarn.de
Fax:  (04371) 506-650
Zimmer:  3
Kontaktformular
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