Zahlungsverkehr
Zahlungen zu Gunsten der Stadt Fehmarn oder zu Gunsten der Stadtwerke Fehmarn richten Sie bitte stets unter Angabe Ihres Kassenzeichens an die Stadtkasse Fehmarn.
Die Stadtkasse Fehmarn unterhält Girokonten bei den nachstehend aufgeführten Kreditinstituten:
A) Für die Stadt Fehmarn:
Sparkasse Holstein | |
IBAN: | DE46 2135 2240 0091 5215 42 |
BIC: | NOLA DE 21HOL |
Kontonummer: | 91 521 542 |
Bankleitzahl: | 213 522 40 |
VR Bank zwischen den Meeren eG |
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IBAN: | DE89 2139 0008 0001 0010 78 |
BIC: | GENO DE F1NSH |
Kontonummer: | 1 001 078 |
Bankleitzahl: | 213 900 08 |
B) Für die Stadtwerke Fehmarn:
Sparkasse Holstein | |
IBAN: | DE 73 2135 2240 0135 8468 55 |
BIC: | NOLA DE 21HOL |
Kontonummer: | 135 846 855 |
Bankleitzahl: | 213 522 40 |
Um Ihnen die Zahlung von wiederkehrenden Verpflichtungen (z.B. Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Gebühren etc.) zu erleichtern, bietet Ihnen die Stadtkasse die Möglichkeit des Bankeinzugs an.
Hierbei wird der jeweils fällige Betrag von Ihrem Bankkonto zu den Fälligkeitsterminen abgerufen.
Um am Bankeinzugsverfahren teilnehmen zu können, laden Sie bitte das rechtsstehende Kombimandat (Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat) auf Ihren Computer, drucken dieses aus und senden dieses ausgefüllt an die angegebene Adresse.
Die ab 2014 für den gesamten Zahlungsverkehr europaweit geltenden Bedingungen der SEPA (Single Euro Payment Area) machen es erforderlich, dass Lastschriftmandate für die Stadt Fehmarn bzw. für die Stadtwerke Fehmarn gesondert erteilt werden. Ferner sind die SEPA-Lastschriftmandate im Original aufzubewahren.
Daher können per Fax oder E-Mail eingereichte Lastschriftmandate nicht akzeptiert werden.
Soweit Ihnen noch keine Mandatsreferenz bekannt gegeben wurde, erhalten Sie diese spätestens mit der Benachrichtigung über die bevorstehende Belastung Ihres Kontos (Pre-Notification).
Haben Sie Fragen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse stehen Ihnen gerne zur Verfügung!