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Zudem verweist die Stadt Fehmarn auf die Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein und die Allgemeinverfügungen des Kreises Ostholstein, die dieser Mitteilung folgen.
Verordnungen und Erlasse Land Schleswig-Holstein:
Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regelungen »
(PDF: 172 kB)
Erlass von Allgemeinverfügungen für die Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger »
(PDF: 3,5 MB)
Weitere Verordnungen und Erlasse des Landes Schleswig-Holstein finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de.
Verfügungen Kreis Ostholstein:
Weitere Verfügungen des Kreises Ostholstein finden Sie unter: www.kreis-oh.de
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Die Stellenausschreibungen finden Sie in den folgenden PDF-Dateien:
Stellenausschreibung Bürgermeisterwahl 2021 »
(PDF: 89 kB)
Stellenausschreibung: Sachbearbeiter/in (m/w/d) im Vorzimmer des Bürgermeisters »
(PDF: 86 kB)
Stellenausschreibung: Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement (w/m/d) für den Insel-Bauhof Fehmarn »
(PDF: 29 kB)
Stellenausschreibung: Verwaltungsfachangestellte/n (w/m/d) für den Fachbereich Ordnung und Soziales »
(PDF: 29 kB)
Stellenausschreibung: Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) in der IT- Administration »
(PDF: 88 kB)
Stellenausschreibung: Straßenbauer/in ( w/m/d ) für den Insel-Bauhof Fehmarn »
(PDF: 22 kB)
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Amtliche Bekanntmachung
I. Festsetzung der Grundsteuer in der Stadt Fehmarn für das Kalenderjahr 2021 vorbehaltlich Änderungen im Laufe des Jahres
Die Hebesätze für die Grundsteuer A (350 v.H.) und die Grundsteuer B (350 v.H.) bestehen im Kalenderjahr 2021 wie im Kalenderjahr 2020 in unveränderter Höhe fort (Beschluss der Stadtvertretung über den Haushalt 2021 vom 17. Dezember 2020).
Die generelle Erteilung von Grundbesitzabgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2021 ist somit nicht erforderlich.
Für die Grundstücke, deren Grundsteuermessbetrag seit der letzten Bescheiderteilung (Kalenderjahr 2016 oder in Einzelfällen auch später) in gleicher Höhe fortbesteht, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2016 oder später veranlagten Höhe gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), in der zurzeit gültigen Fassung, durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Die Grundsteuer 2021 ist gemäß § 28 GrStG wie folgt fällig:
1. zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel der Jahressteuer, soweit nicht Nr. 2 oder 3 Anwendung findet
2. am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 EUR nicht übersteigt; am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30,00 EUR nicht übersteigt
3. Wenn von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG (Jahreszahler) Gebrauch gemacht worden ist, wird der Jahresbetrag zum 1. Juli fällig.
Die SEPA-Mandate haben weiterhin Gültigkeit und die Abbuchungen erfolgen zu den o.g. Fälligkeiten.
Bei Neufestsetzung der Grundsteuermessbeträge durch das Finanzamt ergehen zum gegebenen Zeitpunkt Grundsteueränderungsbescheide.
Die Ausstellung von Zweitschriften für Grundsteuerbescheide ist gebührenpflichtig.
II. Festsetzung der Hundesteuer in der Stadt Fehmarn für das Kalenderjahr 2021 vorbehaltlich Änderungen im Laufe des Jahres
In den Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2020 wurde bestimmt, dass der jeweilige Bescheid bis zum Zugang eines neuen Bescheides gilt. Die generelle Erteilung von Hundesteuerbescheiden ist für das Kalenderjahr 2021 somit nicht erforderlich. Auf Grund des §12 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein wird die Hundesteuer für das Jahr 2021 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe (Jahressteuerbetrag) festgesetzt.
Die Hundesteuer für das Jahr 2021 wird wie folgt fällig:
1. am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.November zu je einem Viertel der Jahressteuer
2. Wenn von der Möglichkeit des §12 Abs. 2 Satz 3 Hundesteuersatzung (Jahreszahler) Gebrauch gemacht worden ist, wird der Jahresbetrag zum 01.07. fällig.
Die Ausstellung von Zweitschriften für Hundesteuerbescheide ist gebührenpflichtig.
III. Rechtswirkung der öffentlichen Bekanntmachung
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Fehmarn, Der Bürgermeister, Burg auf Fehmarn, Am Markt 1, 23769 Fehmarn, eingelegt werden.
Fehmarn, 04. Januar 2021
Stadt Fehmarn
Der Bürgermeister
gez. Jörg Weber (LS)
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aufgrund der aktuellen Geschehnisse zum Schutz gegen das Corona-Virus, werden das Rathaus der Stadt Fehmarn, die Verwaltungsgebäude in der Bahnhofstraße 5 und in der Ohrtstraße 22 sowie das Verwaltungsgebäude des Tourismus-Service Fehmarn am Südstrand, ab Montag, den 26. Oktober 2020, bis auf ...
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Mit dem Beschluss der Stadtvertretung am 28. Mai 2020 trat das „Ortsentwicklungskonzept für die Stadt Fehmarn“ in Kraft.
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Um bis 2030 zur klimaneutralen Insel zu werden, wird zunächst der Umweltrat der Stadt Fehmarn beauftragt, einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten.
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Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.05.2013 (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2013, Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 8. Mai 2013) weist die Stadt Fehmarn darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2019 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz (SG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 08. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570), widersprechen können.
Gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Fehmarn, Bürgerbüro, Burg auf Fehmarn, Bahnhofstraße 5, 23769 Fehmarn, einzulegen.
Zuständig für Fragen rund um das Wehrrecht ist das
Karrierecenter III der Bundeswehr Düsseldorf
Dezernat 7 – Wehrersatzwesen
Ludwig-Beck-Straße 23
40470 Düsseldorf
Tel. 0211/6190
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Auf der Internetseite "amtsweg.com" wird die Möglichkeit zum Erwerb von Führungszeugnissen beworben. Man erhält nach Entrichtung der Gebühr in Höhe von 13,- € jedoch nur einen Ratgeber in Form einer PDF- Datei.
Führungszeunisse können im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Fehmarn oder unter gewissen Vorraussetzungen auch online unter www.bundesjustizamt.de beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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Die vielen doppelt vergeben Straßennamen im Gebiet der Stadt Fehmarn haben immer wieder zu Problemen geführt. Gerade für die Rettungsdienste (Feuerwehr, Polizei u. Notarzt) ist die eindeutige Zuordnung der Straßennamen immens wichtig, um Einsätze schnell und problemlos koordinieren und durchführen zu können. Zudem sind häufig wiederkehrende Unstimmigkeiten bei der Postzustellung und beim Auffinden von Adressen durch Navigationssysteme aufgetreten. Bereits am 20.09.2011 hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Fehmarn einen Grundsatzbeschluss zur Umbenennung der doppelten Straßennamen gefasst. Mit Beschluss vom 09.12.2015 hat der Bau- und Umweltausschuss abschließend die zu ändernden Straßen sowie die neuen Namen beschlossen.
Nachfolgend sind die bisher umgesetzten Änderungen aufgeführt:
Ohne BezeichnungOrtsteil | Alter Straßenname | Neuer Straßenname |
---|---|---|
Bannesdorf |
Middeldor | Am Hoeben |
Bojendorf |
Dorfstraße | Westküstenstraße |
Burg |
Rosenstraße | Am alten Schulhof |
Burg |
Strandallee | Strandstraße |
Dänschendorf |
Dorfstraße |
Inselweg * |
Dänschendorf |
Mühlenweg | Alter Mühlenweg * |
Dänschendorf |
Schlagsdorfer Straße |
Inselweg * |
Kopendorf |
Grüner Weg | Am Grünen Weg |
Kopendorf |
Hauptstraße |
Austraße |
Landkirchen |
Dorfstraße | Am Pastorenteich |
Landkirchen |
Klaus-Groth-Straße | Ole Klaus-Groth-Straat |
Landkirchen |
Meisterstraße | Kirchblick |
Landkirchen |
Mühlenweg |
Fliederweg |
Lemkendorf |
Dorfstraße | Inselstraat |
Lemkendorf |
Middeldor | Süderdoor |
Lemkendorf |
Norderweg | Norderdoor |
Lemkenhafen |
Am Hafen | Am Seglerhafen |
Lemkenhafen |
Am Soll | Rosenweg |
Neue Tiefe |
Am Binnensee | An der Möweninsel |
Neue Tiefe |
Birkenweg |
Alter Birkenweg |
Niendorf |
Dorfstraße | Dörpstieg |
Niendorf |
Gahlendorfer Weg | Am Feldrand |
Niendorf |
Instenkoppel | Ostend |
Niendorf |
Middeldor | Inselstraße * |
Niendorf |
Norderweg | Norderend |
Niendorf |
Süderweg | Süderend |
Petersdorf |
Bahnhofstraße | Alte Bahnhofstraße |
Petersdorf |
Hauptstraße | Alte Hauptstraße |
Petersdorf |
Kämmerer Weg | Alter Kämmererweg |
Petersdorf |
Lemkendorfer Straße | Stille Gasse |
Petersdorf |
Mühlenweg | Südermühle |
Petersdorf |
Priesterstraße | Bei St.-Johannis |
Petersdorf |
Weidenweg | Liebesallee |
Petersdorf |
Wiesenweg | Wiesengrund |
Puttgarden |
Dorfstraße | Bürgermeister-Landt-Straße ** |
Puttgarden |
Fährhafenstraße | Fährhafenstraße ** |
Puttgarden |
Ohne Bezeichnung |
Zur Westmole *** |
Sulsdorf |
Am Dorfteich |
Dörpdiek |
Sulsdorf |
Dorfstraße | Alte Dorfstraße |
Wulfen |
Dörpstraat |
Ole Dörpstraat |
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Mit Ihrer Kurabgabe können Sie unser kostenfreies WLAN-Netzwerk #im.meer.wlan nutzen. Die WLAN-Hotspots befinden sich am Südstrand, in Meeschendorf am Strand, am Bojendorfer Strand, am Yachthafen Burgtiefe, in der Burger Innenstadt, am Hafen in Burgstaaken und am Hafen in Orth. Wählen Sie auf Ihrem Endgerät dafür einfach das Netzwerk #im.meer.wlan aus, bestätigen die AGB und schon können Sie lossurfen!
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Unter dem folgenden Link können Sie online sehen, welche Verkehrssituation auf der Fehmarnsundbrücke herrscht: www.strassen-sh.de
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