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Die Stellenausschreibungen finden Sie in den folgenden PDF-Dateien:
Stellenausschreibung: Mitarbeiter/in (w/m/d) im Fachbereich Allgemeine Verwaltung, Bildung und Sport »
(PDF: 40 kB)
Stellenausschreibungen werden grundsätzlich hier im Internet - sowie im "Fehmarnschen Tageblatt" und in den "Lübecker Nachrichten" - veröffentlicht.
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Ab Juli 2024 bis August 2025 wird die Firma Gollan-Bau GmbH im Auftrag der Stadt Fehmarn, des ZVO, der Telekom, der Stadtwerke Fehmarn und des Wasserbeschaffungsverbandes Fehmarn in Hinrichsdorf notwendige Straßen- und Leitungsbauarbeiten durchführen.
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Die gebührenfreie Zeit auf allen von der Stadt Fehmarn bewirtschafteten Parkflächen endet am 29. Februar 2024.
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Die Anmeldung für diesen E-Mail-Service erfolgt über das Infopostfach der Deutschen Bahn unter:
fehmarnsundbruecke@deutschebahn.com
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Unter dem folgenden Link können Sie online sehen, welche Verkehrssituation auf der Fehmarnsundbrücke herrscht:
Digitaler Atlas Nord (DANord)
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Neben der Förderung von regenerativen Energien ist die Stadt Fehmarn bemüht, die Umwelt zu schonen und das Klima zu schützen.
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Die Stadt Fehmarn hat für die Fehmarn-Tafel im Rathaus eine Lebensmittel-Abgabestelle eingerichtet.
Das Rathaus ist geöffnet von Montag – Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und zusätzlich am Dienstagnachmittag von 13:30 – 18:00 Uhr.
Im Erdgeschoss, direkt neben der Haupteingangstür, seitlich der Treppe zum Obergeschoss, wurden Regale und ein Kühlschrank aufgestellt, um die gespendeten Waren dort abzustellen.
Jeden Montagmittag werden die Waren von der Fehmarn-Tafel abgeholt, um dann am Dienstag in die wöchentliche Ausgabe zu gelangen.
Insbesondere werden Käse, Quark, Milch, Eier, Butter und Margarine benötigt. Auch Kaffee, Tee Marmelade, gern auch Selbsteingekochtes, Nudeln, Reis und Säfte stehen oben „auf der Liste“.
Aber insgesamt sind alle Lebensmittelspenden gefragt und willkommen.
Daneben können aber auch WC-Papier, Körperpflegemittel, Waschmittel usw. dort abgestellt werden.
Die Stadt Fehmarn unterstützt die super tolle ehrenamtliche Arbeit der Fehmarn-Tafel und freut sich über jede im Rathaus abgegebene Spende.
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Mit dem Beschluss der Stadtvertretung am 28. Mai 2020 trat das „Ortsentwicklungskonzept für die Stadt Fehmarn“ in Kraft.
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Am 27.06. 2019 rief die Stadtvertretung der Stadt Fehmarn den Klimanotstand aus. Es wurde zum Ziel erklärt, dass Fehmarn bis 2030 klimaneutral werden soll.
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Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.05.2013 (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2013, Teil I Nr. 22, ausgegeben zu Bonn am 8. Mai 2013) weist die Stadt Fehmarn darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2019 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz (SG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 08. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570), widersprechen können.
Gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben.
Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Fehmarn, Bürgerbüro, Burg auf Fehmarn, Bahnhofstraße 5, 23769 Fehmarn, einzulegen.
Zuständig für Fragen rund um das Wehrrecht ist das
Karrierecenter III der Bundeswehr Düsseldorf
Dezernat 7 – Wehrersatzwesen
Ludwig-Beck-Straße 23
40470 Düsseldorf
Tel. 0211/6190
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