Stadtvertretung
Die Stadtvertretung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest. Sie trifft alle für die Stadt wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung, soweit keine andere Zuständigkeit nach der Gemeindeordnung festgelegt ist.
Grundlage für die Arbeit der Stadtvertretung bilden die §§ 27 - 47 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57).
Die aktuelle Stadtvertretung der Stadt Fehmarn hat sich am 15.06.2023 konstituiert. Unter nachstehendem Link finden Sie die aktuellen Mitglieder:
Mitglieder der Stadtvertretung der Stadt Fehmarn im Bürger- und Ratsinformationssytem anzeigen