Bürgervorsteher
Der Bürgervorsteher ist Vorsitzender der Stadtvertretung. Er führt kraft Gesetzes die Bezeichnung "Bürgervorsteher" und wurde aus der Mitte der Stadtvertretung gewählt (§ 33 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein).
Zum Bürgervorsteher wurde gewählt: