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Ausschüsse

Nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung können in die Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Stadtvertretung angehören können (=Bürgerliche Mitglieder); ihre Zahl darf die der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter im Ausschuss nicht erreichen.

Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Fehmarn wurden nach den §§ 45 Abs. 1, 45 a Abs.1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein die folgenden ständigen Ausschüsse gebildet:

 

Haupt- und Finanzausschuss:

Aufgabengebiete

Zusammensetzung:
11 Stadtvertreter/-innen


Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses im Bürger- und Ratsinformationssystem anzeigen

Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten:

Aufgabengebiete:



Zusammensetzung:
11 Mitglieder/-innen


Mitglieder des Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten im Bürger- und Ratsinformationssystem anzeigen

Bauausschuss:

Aufgabengebiete:


Zusammensetzung:
11 Mitglieder/-innen


Mitglieder des Bauausschusses im Bürger- und Ratsinformationssystem anzeigen

Tourismusausschuss:

Aufgabengebiete:

 
Zusammensetzung:
11 Mitglieder/-innen


Mitglieder des Tourismusausschusses im Bürger- und Ratsinformationssystem anzeigen
 

Ausschuss für Umwelt, Natur, Klimaschutz und Stadtwerkeausschuss:

Aufgabengebiete:

Zusammensetzung:
11 Mitglieder/-innen

Mitglieder des Ausschuss für Umwelt, Natur, Klimaschutz und Stadtwerkeausschussim Rats- und Bürgerinformationssystem anzeigen

Kontakt

Frau Gabriele Gesterling
Fachbereich Ordnung und Soziales
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371)506-644
Fax:  (04371)506-650
g.gesterling@stadtfehmarn.de
Zimmer:  3
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