Ausschüsse
Nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung können in die Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Stadtvertretung angehören können (=Bürgerliche Mitglieder); ihre Zahl darf die der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter im Ausschuss nicht erreichen.
Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Fehmarn wurden nach den §§ 45 Abs. 1, 45 a Abs.1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein die folgenden ständigen Ausschüsse gebildet:
Haupt- und Finanzausschuss:
Aufgabengebiete:
Der Haupt- unf Finanzausschuss koordiniert die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der von der Stadtvertretung festgelegten Ziele und Grundsätze in der von dem Bürgermeister geleiteten Stadtverwaltung.
Weiterhin fallen die Themen Finanzwesen, Grundstücksangelegenheiten, Steuern, Prüfung der Jahresrechnung und Kleingartenwesen in den Zuständigkeitsbereich.
Zusammensetzung:
11 Stadtvertreter/-innen
Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses im Bürger- und Ratsinformationssystem anzeigen
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten:
Aufgabengebiete:
Kultur- und Gemeinschaftswesen,
Büchereiweisen,
Schulwesen einschl. VHS,
Förderung und Pflege des Sports,
Sozialwesen,
Einrichtungen nach dem Kindertagesstättengesetz,
Förderung der Jugend,
Gesundheitswesen.
Zusammensetzung:
11 Mitglieder/-innen
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Bauausschuss:
Aufgabengebiete:
Tiefbau,
Kulturbau,
Hochbau,
Bauleitplanung.
Zusammensetzung:
11 Mitglieder/-innen
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Tourismusausschuss:
Aufgabengebiete:
Förderung Fremdenverkehr,
Kurbetrieb.
Zusammensetzung:
11 Mitglieder/-innen
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Ausschuss für Umwelt, Natur, Klimaschutz und Stadtwerkeausschuss:
Aufgabengebiete:
Angelegenheiten insbesondere der Kommunalhäfen Burgstaaken und Orth,
Deichbau und Küstenschutz,
Umwelt- und Naturschutz,
Angelegenheiten der Stadtwerke Fehmarn.
Zusammensetzung:
11 Mitglieder/-innen