Ausschüsse
Nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung können in die Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Stadtvertretung angehören können (=Bürgerliche Mitglieder); ihre Zahl darf die der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter im Ausschuss nicht erreichen.
Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Fehmarn wurden nach den §§ 45 Abs. 1, 45 a Abs.1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein die folgenden ständigen Ausschüsse gebildet:
Haupt- und Finanzausschuss:
Zusammensetzung:
11 Stadtvertreter/-innen
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Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten:
Aufgabengebiete:
Zusammensetzung:
11 Mitglieder/-innen
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Bauausschuss:
Aufgabengebiete:
Zusammensetzung:
11 Mitglieder/-innen
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Tourismusausschuss:
Zusammensetzung:
11 Mitglieder/-innen
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Ausschuss für Umwelt, Natur, Klimaschutz und Stadtwerkeausschuss:
Aufgabengebiete:
Zusammensetzung:
11 Mitglieder/-innen
