Ausschüsse
Nach § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung können in die Ausschüsse, mit Ausnahme des Hauptausschusses, Bürgerinnen und Bürger gewählt werden, die der Stadtvertretung angehören können (=Bürgerliche Mitglieder); ihre Zahl darf die der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter im Ausschuss nicht erreichen.
Gemäß § 5 der Hauptsatzung der Stadt Fehmarn wurden nach den §§ 45 Abs. 1, 45 a Abs.1 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein die folgenden ständigen Ausschüsse gebildet:
Hauptausschuss:
Aufgabengebiete:
Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit der Ausschüsse und kontrolliert die Umsetzung der von der Stadtvertretung festgelegten Ziele und Grundsätze in der von dem Bürgermeister geleiteten Stadtverwaltung.
Zusammensetzung:
5 Stadtvertreter/-innen +
1 Stimmloses Grundmandat und der Bürgermeister, jedoch alle beide ohne Stimmrecht.
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Finanzausschuss:
Aufgabengebiete:
Finanzwesen,
Grundstücksangelegenheiten,
Steuern,
Prüfung der Jahresrechnung,
Kleingartenwesen.
Zusammensetzung:
11 Mitglieder
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Ausschuss für Kultur, Schule, Sport und Soziales:
Aufgabengebiete:
Kultur- und Gemeinschaftswesen,
Büchereiweisen,
Schulwesen einschl. VHS,
Förderung und Pflege des Sports,
Sozialwesen,
Einrichtungen nach dem Kindertagesstättengesetz,
Förderung der Jugend,
Gesundheitswesen.
Zusammensetzung:
11 Mitglieder
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Bau- und Umweltausschuss:
Aufgabengebiete:
Tiefbau,
Kulturbau,
Hochbau,
Umwelt- und Naturschutz,
Bauleitplanung.
Zusammensetzung:
11 Mitglieder
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Tourismusausschuss:
Aufgabengebiete:
Förderung Fremdenverkehr,
Kurbetrieb.
Zusammensetzung:
11 Mitglieder
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Stadtwerke- und Hafenausschuss:
Aufgabengebiete:
Angelegenheiten insbesondere der Kommunalhäfen Burgstaaken und Orth,
Deichbau und Küstenschutz,
Angelegenheiten der Stadtwerke Fehmarn.
Zusammensetzung:
11 Mitglieder
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