Hundesteuer
Aufgrund der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein hat die Stadt Fehmarn eine Hundesteuersatzung erlassen.
Weitere Informationen über Beginn und Ende der Steuerpflicht, Steuerermäßigung, Steuerbefreiung etc. sowie die Höhe der jeweiligen Steuersätze wollen Sie bitte der Hundesteuersatzung, sowie etwaigen Nachträgen im Bereich Poltik / Ortsrecht, entnehmen.
Falls Ihr Hund noch nicht registriert wurde, melden Sie ihn bitte unverzüglich in der hiesigen Steuerabteilung an!
Weitere Informationen über Beginn und Ende der Steuerpflicht, Steuerermäßigung, Steuerbefreiung etc. sowie die Höhe der jeweiligen Steuersätze wollen Sie bitte der Hundesteuersatzung, sowie etwaigen Nachträgen im Bereich Poltik / Ortsrecht, entnehmen.
Falls Ihr Hund noch nicht registriert wurde, melden Sie ihn bitte unverzüglich in der hiesigen Steuerabteilung an!
Das An- bzw. Abmeldeformular finden Sie in der Randspalte.