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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

Hundesteuer

Aufgrund der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein hat die Stadt Fehmarn eine Hundesteuersatzung erlassen.

Weitere Informationen über Beginn und Ende der Steuerpflicht, Steuerermäßigung, Steuerbefreiung etc. sowie die Höhe der jeweiligen Steuersätze wollen Sie bitte der Hundesteuersatzung, sowie etwaigen Nachträgen im Bereich Poltik / Ortsrecht, entnehmen.

Falls Ihr Hund noch nicht registriert wurde, melden Sie ihn bitte unverzüglich in der hiesigen Steuerabteilung an!

Das An- bzw. Abmeldeformular finden Sie in der Randspalte. 

Kontakt

Frau Marie Formanowitz
Fachbereich Finanzen
Steuerabteilung
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-658
m.formanowitz@stadtfehmarn.de
Zimmer:  24
Kontaktformular
Frau Mandy Christ
Fachbereich Finanzen
Steuerabteilung
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-638
Fax:  (04371) 506-647
m.christ@stadtfehmarn.de
Kontaktformular
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