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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

Zweitwohnungssteuer

Die Stadt Fehmarn hat eine Zweitwohnungssteuersatzung erlassen aufgrund dessen sie eine Zweitwohnungssteuer erheben kann.

Zweitwohnungssteuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet Fehmarn eine Zweitwohnung inne hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung zu erteilen. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.
 
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Fehmarn, welche Ihnen in der Randspalte zum Download bereit steht.

Kontakt

Frau Marie Formanowitz
Fachbereich Finanzen
Steuerabteilung
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-658
m.formanowitz@stadtfehmarn.de
Zimmer:  24
Kontaktformular
Frau Mandy Christ
Fachbereich Finanzen
Steuerabteilung
Burg auf Fehmarn
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn

Telefon:  (04371) 506-638
Fax:  (04371) 506-647
m.christ@stadtfehmarn.de
Kontaktformular
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