Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Fehmarn hat eine Zweitwohnungssteuersatzung erlassen aufgrund dessen sie eine Zweitwohnungssteuer erheben kann.
Zweitwohnungssteuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet Fehmarn eine Zweitwohnung inne hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung zu erteilen. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.
Zweitwohnungssteuerpflichtig ist, wer im Stadtgebiet Fehmarn eine Zweitwohnung inne hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung zu erteilen. Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Fehmarn, welche Ihnen in der Randspalte zum Download bereit steht.