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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Abfallbeförderernummer beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Abfallbeförderernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein gewerblicher Abfallbeförderer benötigt, um beim Einsammeln und Transportieren gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gesellschaft für die Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen mbH (GOES).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Detaillierte Informationen, welche Antragsunterlagen notwendig sind, erfahren Sie ebenfalls bei der GOES.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abfallbeförderernummer muss vor Beantragung der Transportgenehmigung erteilt worden sein.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
  • Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung – AbfAEV),
  • Nachweisverordnung (NachwV).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen s. unter „Abfallrechtliches Nachweisverfahren

Zuständig

Zweckverband Ostholstein (ZVO)
Postfach 1380
23723 Sierksdorf
Auf Karte anzeigen

Telefon: 04561 399-0
Fax: 04561 399-187
E-Mail
Internet

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