Hilfsnavigation

Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

ZuFiSH

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

Leistungsbeschreibung

Verfahrensablauf

An wen muss ich mich wenden?

Voraussetzungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Fristen muss ich beachten?

Bearbeitungsdauer

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständig

Fachdienst Bauordnung - Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 4521 788-0
Telefon: +49 4521 788-369
Fax: +49 4521 788-597
E-Mail

Öffnungzeiten:
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Seite zurücknach obenSeite drucken