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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Abweichungen von baurechtlichen Anforderungen, von Festsetzungen eines Bebauungsplans bzw. einer städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung beantragen

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Zuständig

Fachdienst Bauordnung - Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
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Telefon: +49 4521 788-0
Telefon: +49 4521 788-369
Fax: +49 4521 788-597
E-Mail

Öffnungzeiten:
Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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