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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) als international schutzberechtigte Person anerkannt sind und dort seit mindestens 2 Jahren studieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, um Ihr Studium in Deutschland weiterzuführen.  

Sie benötigen einen Nachweis darüber, dass ein Teil Ihres Studiums an einer deutschen Bildungseinrichtung (zumeist Hochschule) durchgeführt wird, sowie die Zulassung dieser Bildungseinrichtung.

Der Aufenthaltstitel ist befristet und für die Dauer Ihres Studiums in Deutschland gültig.

Mit der Aufenthaltserlaubnis, die Sie zum Zweck des Studiums erhalten haben, dürfen Sie bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Sie können auch eine studentische Nebentätigkeit ausüben.

An wen muss ich mich wenden?

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Zuständig

Zuwanderungsbehörde - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
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Telefon: +49 4521 788-360
Fax: +49 4521 788-292
E-Mail

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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