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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Denkmalschutz, Denkmalpflege

Leistungsbeschreibung

Denkmalschutz und Denkmalpflege dienen der Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. Unter Denkmalschutz versteht man die hoheitlichen Tätigkeiten, unter Denkmalpflege die wissenschaftlichen und beratenden Tätigkeiten.

Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung oder Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, städtebaulichen, technischen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen.

Der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde bedürfen

  • die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines Kulturdenkmals,
  • die Überführung eines Kulturdenkmals von heimatgeschichtlicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung an einen anderen Ort,
  • die Veränderung der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, seinen Eindruck zu beeinträchtigen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte (= untere Denkmalschutzbehörde), die gegebenenfalls die Zustimmung der oberen Denkmalschutzbehörde einholen müssen.

Denkmalschutzbehörden sind:

  1. das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein als oberste Denkmalschutzbehörde,
  2. das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein und das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als obere Denkmalschutzbehörden,
  3. die Landrätin oder der Landrat für die Kreise und die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister für die kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte hierüber erteilt die untere Denkmalschutzbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

Gesetz zum Schutz der Denkmale (Denkmalschutzgesetz - DSchG).

Was sollte ich noch wissen?

Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer gibt es attraktive Steuererleichterungen, sofern Sanierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen vorher mit der oberen Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden.

Nähere Informationen bietet das Landesamt für Denkmalpflege.

Das Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein ist zuständig für den Schutz und die Pflege der Kulturdenkmale und Denkmalbereiche mit Ausnahme der archäologischen Denkmale und archäologischen Denkmalbereiche (Archäologie). Für diese ist das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein zuständig.

Zuständig

Fachdienst Bauordnung - Kreis Ostholstein
Lübecker Str. 41
23701 Eutin
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Telefon: +49 4521 788-0
Telefon: +49 4521 788-369
Fax: +49 4521 788-597
E-Mail

Öffnungzeiten:

Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Landesamt für Denkmalpflege
Wall 47/51
24103 Kiel
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Telefon: +49 431 69677-60
Internet

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