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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen

Leistungsbeschreibung

In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel eine Beschränkung auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung aufgrund körperlicher Behinderung, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bisherige Fahrerlaubnis (Führerschein),
  • ärztliches Gutachten oder Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle. Bitte fragen Sie hierzu vorab bei der zuständigen Stelle nach, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Genaue Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

§ 46 Abs. 2 FeV

Was sollte ich noch wissen?

Auflagen und Beschränkungen werden in Form von Schlüsselzahlen in die Fahrerlaubnis eingetragen (Feld 12).
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.
 

Zuständig

Führerscheinstelle - Kreis Ostholstein
Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 4521 788-800
Fax: +49 4521 788-8957
E-Mail

Öffnungzeiten:
Montag, Dienstag, und Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Mittwoch ganztägig geschlossen.
Donnerstag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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