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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Fahrlehrerprüfung: Zulassung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Fahrlehrerprüfung ablegen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung der Erlaubnisbehörde. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung finden Sie im § 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Bewerber.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die fahrpraktische Prüfung und für die Fachkundeprüfung:

  • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis,
  • einen Nachweis, dass die Fahrpraxis und die Ausbildung begonnen wurde.

Für die Lehrproben:

  • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis,
  • einen Nachweis über den Abschluss der Fahrpraxis.

Welche Gebühren fallen an?

  • Für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.1 GebOSt),
  • für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.2 GebOSt),
  • Für die Fahrlehrerprüfung werden Gebühren gemäß Nr. 301.1 bis 301.3 GebOSt erhoben, zum Beispiel:
    • Klasse A: 481,00 Euro,
    • Klasse BE: 798,40 Euro (einschließlich Lehrproben),
    • Klassen CE und DE: je 532,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die fahrpraktische Prüfung von Bewerber/innen für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE soll im zweiten oder dritten Monat der Ausbildung durchgeführt werden.

In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte durchgeführt werden.

Die Lehrproben sollen jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Sollte die Prüfung wiederholt werden müssen, bedarf es keiner erneuten Zulassung durch die zuständige Erlaubnisbehörde.

Zuständig

Führerscheinstelle - Kreis Ostholstein
Bürgermeister-Steenbock-Str. 20
23701 Eutin
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 4521 788-800
Fax: +49 4521 788-8957
E-Mail

Öffnungzeiten:
Montag, Dienstag, und Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Mittwoch ganztägig geschlossen.
Donnerstag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.
An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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