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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Familienferienerholung beantragen

Leistungsbeschreibung

Das Land Schleswig-Holstein gewährt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Ämtern oder Städten Zuwendungen für

  • individuelle Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit der Familie und
  • Ferien- und Freizeitmaßnahmen von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe

an denen Kinder und Jugendliche aus finanziell leistungsschwachen Familien teilnehmen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Verdienstnachweis

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Jugendferienwerksrichtlinie - gültig bis zum 31. Dezember 2016).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus finanziell leistungsschwachen Familien an Ferien- und Freizeitmaßnahmen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung.

Zuständig

Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 4521 788-580
Fax: +49 4521 788-600
E-Mail

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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