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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Haustiere: Einfuhr - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Haustier (ein Tier, das Sie begleitet und nicht zum Verkauf beziehungsweise zur Weitergabe bestimmt ist) aus einem anderen Staat einführen wollen, benötigen Sie eine amtstierärztliche Erlaubnis.

Bei Hunden, Katzen und Frettchen gelten besondere Voraussetzungen:

  • Das Tier ist durch eine Tätowierung oder einen Transponder gekennzeichnet.
  • Das Tier besitzt eine gültige Tollwutimpfung

Diese Voraussetzungen gelten nicht für

  • Wirbellose Tiere,
  • tropische Zierfische, Amphibien, Reptilien,
  • Vögel (ausgenommen Geflügel) oder
  • Nager und Hauskaninchen.

Die Erlaubnis (Ausweis) muss bei der Einfuhr mitgeführt werden.

An wen muss ich mich wenden?

  • Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • Grenzkontrollstelle, über die das Tier eingeführt werden soll

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt werden für Hunde, Katzen und Frettchen:

  • Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung (vollständige Grundimmunisierung, Auffrischungsimpfungen nicht älter als 12 Monate)
  • EU-Heimtierausweis

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- und Gebührenordnung. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Zuständig

Fachdienst Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit - Kreis Ostholstein
Freischützstraße 11
23701 Eutin
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 4521 788-222
Fax: +49 4521 788-651
E-Mail

Rollstuhlgerecht: ja

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