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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Hilfe im Haushalt beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie aufgrund einer Notlage Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr weiterführen können – sei es wegen Krankheit, Haft, Erholungsmaßnahmen oder auch nach einem Todesfall – und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts bei dem für Sie zuständigen Träger der Sozialhilfe beantragen. Die Hilfe können Sie erhalten, wenn es notwendig und sinnvoll ist, den Haushalt weiterzuführen, beispielsweise, weil Sie Kinder versorgen müssen.

Sie können im Rahmen der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Unterstützung bei allen Tätigkeiten erhalten, die Sie zumindest teilweise nicht mehr bewältigen können. Dazu gehört sowohl die Hausarbeit als auch die persönliche Betreuung von Kindern und anderen im Haushalt lebenden Familienmitgliedern.

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ist eine Sozialleistung, bei der Ihr Einkommen und Vermögen zugrunde gelegt werden. Sie wird nur erbracht, wenn Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhalten, wie zum Beispiel Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, Hilfen zur Pflege oder zur Erziehung.

Die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts soll Sie in der Regel nur vorübergehend unterstützen. Sie können sie daher nur für eine Übergangszeit beantragen. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn durch die Hilfe eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung vermieden oder aufgeschoben werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Zuständig

Amt für Soziale Hilfen Standort Eutin
Elisabethstr. 16-18
23701 Eutin
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Telefon: +49 4521 788-511
E-Mail

Amt für Soziale Hilfen Standort Oldenburg
Hopfenmarkt 11
23758 Oldenburg in Holstein
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Telefon: +49 4521 788-512
E-Mail

Amt für Soziale Hilfen Oldenburg, Außenstelle Fehmarn
Bahnhofstr. 5
23769 Fehmarn
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Telefon: +49 4371 506-0
E-Mail

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