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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Hochwasser / Hochwasserschutz

Leistungsbeschreibung

Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies kann durch oberirdisches Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser erfolgen.

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei jedem Privaten und den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten und Beratung.

An wen muss ich mich wenden?

  • An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung,
  • die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
  • an die örtliche Feuerwehr.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein".

Informationen zur privaten Hochwasservorsorge finden Sie in der „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesinsitituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).

Zuständig

Fachdienst Natur und Umwelt - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
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E-Mail
E-Mail

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Fachdienst Sicherheit und Ordnung - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
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Telefon: +49 4521 788-0
E-Mail

Öffnungzeiten:

Service-Zeiten

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Jagd- und Waffenbehörde

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Nur mit telefonischer Terminvereinbarung!

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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