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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge (E-Kennzeichen) beantragen

Verfahrensablauf

Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:

  • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 27,00 EUR zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
  • Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Örtlich zuständige Zulassungsbehörden
 

Voraussetzungen

Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: 27,00 EUR

Zuständig

Für Ihren Wohnort konnte keine zuständige Stelle gefunden werden.

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