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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen

Leistungsbeschreibung

Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende  Einkommensverluste ausgleichen.

Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis und
  • Einberufungs-/Aufforderungs-/Heranziehungsbescheid.

Da häufig weitere Unterlagen benötigt werden, wird empfohlen, sich vorab mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Verbindung setzen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeswehr.

Zuständig

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Wilhelm-Raabe-Straße 4
40470 Reg.-Bez. Düsseldorf
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 800 7241428
Fax: +49 211 959-2575
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo - Do 8:00 - 18:00 Uhr
Fr 8:00 - 14.00 Uhr

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