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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Reisepass: Verlustanzeige

Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.

Zuständig

Bürgerbüro
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn
Auf Karte anzeigen

Telefon: 04371 506-691
Fax: 04371 506-650
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:
Freitags nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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