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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit

Leistungsbeschreibung

Hilfe zur Gesundheit umfasst

  • vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
  • Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
  • Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Zuständig

Amt für Soziale Hilfen Standort Eutin
Elisabethstr. 16-18
23701 Eutin
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Telefon: +49 4521 788-511
E-Mail

Amt für Soziale Hilfen Standort Oldenburg
Hopfenmarkt 11
23758 Oldenburg in Holstein
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Telefon: +49 4521 788-512
E-Mail

Amt für Soziale Hilfen Oldenburg, Außenstelle Fehmarn
Bahnhofstr. 5
23769 Fehmarn
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Telefon: +49 4371 506-0
E-Mail

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