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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung, kann man diese Auskünfte - auf Antrag - von der zuständigen Stelle erhalten.

Sie erhalten eine schriftliche Auskunft, ob und welche Zulassungsvoraussetzungen Sie erfüllen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie hauptberuflich tätig sind beziehungsweise Ihren (überwiegenden) Wohnsitz haben.

Befindet sich dieser Ort im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer verantwortlich, in deren Bezirk sich der Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung im Inland befindet.
Befindet sich die beabsichtigte berufliche Niederlassung im Ausland, so ist die Steuerberaterkammer zuständig, bei der die Zulassung zur Prüfung beantragt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Dem Antrag sind alle erforderlichen Unterlagen im Original oder amtlich beglaubigter Kopie beizufügen, zum Beispiel

  • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und beruflichem Werdegang,
  • Nachweise über die Vorbildung - beglaubigte Abschriften/Kopien der Prüfungszeugnisse (Abschlussprüfungen),
  • Angaben über Art und Umfang Ihrer praktischen Tätigkeiten.
  •  

Welche Gebühren fallen an?

Für die verbindliche Auskunft ist eine Gebühr von 200,00 Euro an die zuständige Stelle zu zahlen.

Was sollte ich noch wissen?

Weiter Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer.

Zuständig

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail
Internet
: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Bemerkungen: Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 431 5 70 49-0
Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
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Telefon: +49 431 5 70 49-0
Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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