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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen

Leistungsbeschreibung

Sollen prüfpflichtige bauliche Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen in gleicher Ausführung an mehreren Stellen errichtet oder verwendet werden, müssen die Standsicherheitsnachweise von der (gemäß Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein - LBO) zuständigen Stelle geprüft sein.

Der Hersteller dieser baulichen Anlagen muss dazu einen Prüfauftrag für eine Typenprüfung an die zuständige Stelle erteilen.

Typenprüfung anderer Bundesländer gelten auch im Geltungsbereich der LBO.

An wen muss ich mich wenden?

An das Prüfamt für Standsicherheit (früher: Prüfamt für Baustatik) in Kiel beziehungsweise Lübeck.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geltungsdauer einer Typenprüfung ist befristet, sie soll nicht mehr als fünf Jahre betragen. Sie kann auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Stelle, welche die Typenprüfung vorgenommen hat, verlängert werden. Die jeweilige Verlängerung darf höchstens fünf Jahre betragen.

Zuständig

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Abteilung Prüfamt für Standsicherheit
Fleethörn 9
24103 Kiel
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 431 901-2656
Fax: +49 431 901-742656
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Nach telefonischer Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Landeshauptstadt Kiel - Amt für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation, Abteilung Prüfamt für Standsicherheit

Telefon: +49 431 901-2656
Fax: +49 431 901-742656
E-Mail
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Öffnungzeiten:
Nach telefonischer Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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