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Umschulung: Überwachung, Beratung

Leistungsbeschreibung

Die Überwachung der beruflichen Umschulung ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine der Pflichtaufgaben der zuständigen Stelle. Die zuständigen Stellen haben festzustellen, ob ein Unternehmen zur Berufsausbildung geeignet ist. Umschulende sind auf Verlangen verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Umschulungsstätte zu gestatten.

Umschulungseinrichtungen müssen bestimmten Mindestanforderungen genügen, die von der zuständigen Stelle im Rahmen ihrer Überwachungspflicht von Beginn der Maßnahme und während der Umschulung überprüft werden. Dazu gehören zum Beispiel

  • die Eignung der Umschulungsstätte nach Art und Einrichtung,
  • die Eignung der Ausbilder,
  • die Konzeption der außerbetrieblichen Umschulungsmaßnahme (nach Inhalt, Dauer, Ziel) und
  • die Einbeziehung eines betrieblichen, anwendungsbezogenen Praktikums.

Gemäß dem Berufsbildungsgesetz wird die zuständige Stelle beauftragt, Berater zu bestellen, die die Umschulung in den Unternehmen durch Beratung fördern und überwachen. Während der Umschulung stehen die Ausbildungsberater Unternehmern, Auszubildenden und deren Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Umschulungsmaßnahme zur Verfügung. Die Ausbildungsberater beraten beispielsweise über Rechte und Pflichten aus dem Umschulungsvertrag, zum Beispiel über Fragen zu Zwischen- und Abschlussprüfungen, zu Gebühren der Umschulung, zu Weiterbildungsmöglichkeiten, zum Jugendarbeitsschutz oder zu möglichen Schwierigkeiten während der Umschulung.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer (HWK) für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer (RAK) sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Rechtsgrundlage

§ 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Zuständig

Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck
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Telefon: +49 451 1506-0
Fax: +49 451 1506-180
E-Mail
Internet
: info@hwk-luebeck.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Bemerkungen: Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
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Telefon: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail
Internet
: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
 

Bemerkungen: Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
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Telefon: +49 4331 9453-0
Fax: +49 4331 9453-199
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
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Telefon: +49 431 57935-10
Fax: +49 431 57935-20
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h

Aufzug vorhanden: ja

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
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Telefon: +49 46 21 9391-0
Fax: +49 46 21 9391-26
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Ärztekammer Schleswig-Holstein
Bismarckallee 8-12
23795 Bad Segeberg
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Telefon: +49 4551 803-0
Fax: +49 4551 803-180
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:

Montag - Donnerstag: 8:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr

Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.

Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
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Telefon: +49 46 21 939-10
Fax: +49 46 21 939-126
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
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Telefon: +49 431 5 70 49-0
Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
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Telefon: +49 431 5 70 49-0
Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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