Hilfsnavigation

Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

ZuFiSH

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Vaterschaftsanerkennung

Leistungsbeschreibung

Verfahrensablauf

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Bearbeitungsdauer

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständig

Stadt Fehmarn - Der Bürgermeister
Am Markt 1
23769 Fehmarn
Auf Karte anzeigen

Telefon: 04371 506-0
Fax: 04371 506-147
E-Mail

Fachdienst Jugend und Betreuung - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Auf Karte anzeigen

Telefon: +49 4521 788-0
Fax: +49 4521 788-600

Öffnungzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Ausnahmen: Die Unterhaltsvorschusskasse und der Bereich Beistandschaft sowie Fachdienst Kindertagesbetreuung, Schule, Sport und BAföG sind am Mittwoch ganztägig geschlossen.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Seite zurücknach obenSeite drucken