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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden

Leistungsbeschreibung

Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.

Zuständig

Für Ihren Wohnort konnte keine zuständige Stelle gefunden werden.

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