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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben

Leistungsbeschreibung

Menschen aus Drittstaaten, die nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten möchten, benötigen in der Regel ein Visum oder einen Aufenthaltstitel. Bei der Beantragung eines Visums oder eines Aufenthaltstitels müssen sie nachweisen, dass sie in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu tragen, solange sie sich in Deutschland aufhalten.

Menschen aus Drittstaaten sind Menschen aus Ländern, die nicht der Europäische Union (EU), nicht dem Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und nicht der Schweiz angehören.

Wenn Sie Menschen aus Drittstaaten nach Deutschland einladen und ihnen die Einreise nach Deutschland oder den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen möchten, können Sie sich verpflichten, die Kosten des Lebensunterhaltes der eingeladenen Person oder Personen zu tragen. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung und Bekleidung auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Die Zahlungsverpflichtung schließt auch die Übernahme eventueller Kosten der Rückführung in das Heimatland ein. Bevor Sie die Verpflichtungserklärung abgeben, müssen Sie Ihre eigene wirtschaftliche Lage beschreiben und Ihre Zahlungsfähigkeit nachweisen.

Die Verpflichtungserklärung ermöglicht den Drittstaatsangehörigen den Nachweis über die Erfüllung der wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels beziehungsweise eines Schengen-Visums.

Eine Verpflichtungserklärung können natürliche oder juristische Personen (zum Beispiel Unternehmen, karitative Verbände) abgeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (für Online-Abgabe)
  • eID-Karte (für Online-Abgabe)
  • Aufenthaltstitel
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (für Online-Abgabe)
  • Bei Vertretung: Vollmacht
  • Nachweise zur eigenen wirtschaftlichen Lage und der Zahlungsfähigkeit
    • bei angestellten Personen: zum Beispiel Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweise, Rentennachweis
    • bei Selbständigen: zum Beispiel Bescheinigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters über das Nettoeinkommen oder Gewerberegisterauszug beziehungsweise Ausdruck aus dem Handelsregister

Welche Gebühren fallen an?

Kostenhöhe (fix): 29,00 Euro

Vorkasse: Ja

Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

Zahlungsweise: SEPA-Überweisung; gegebenenfalls zusätzlich Visa Electron in Europa.

Im Fall einer Postzustellung der Urkunde fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 8,45 € (Einschreiben Eigenhändig Rückschein) an.

Was sollte ich noch wissen?

Bei einem schriftlichem Antrag und bei der Online-Vorbereitung ist ein persönliches Erscheinen in der Behörde erforderlich.

Die Verpflichtungserklärung kann nicht widerrufen werden.

Zuständig

Zuwanderungsbehörde - Kreis Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
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Telefon: +49 4521 788-360
Fax: +49 4521 788-292
E-Mail

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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