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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Aufnahme in den Krankenhausplan eines Landes beantragen

Leistungsbeschreibung

Verfahrensablauf

An wen muss ich mich wenden?

Voraussetzungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Fachlich freigegeben durch

Fachlich freigegeben am

Zuständig

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
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Telefon: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail
Internet
: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Bemerkungen: Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Ministerium für Justiz und Gesundheit
Lorentzendamm 35
24103 Kiel
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Telefon: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-3870
E-Mail
Internet

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Telefon: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-3870
E-Mail
Internet

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

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