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Beirat für Menschen mit Behinderung in Ostholstein

Bundesweit sind Beauftragte für Menschen mit Behinderung in Gemeinden, Städten und Kreisen bestellt. Diese Beauftragten vertreten die Interessen der Menschen mit Behinderungen gegenüber der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung. Sie beraten die Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen individuell und bieten Ihnen eine Anlaufstelle mit „Wegweiser Funktion“, um sie an die für sie zuständige Stelle weiterzuleiten.

Zum Beispiel:
- Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
- Was muss ich tun, um auf Behindertenparkplätzen parken zu dürfen?
- Welche Hilfen stehen Menschen mit Schwerbehinderungen im Arbeitsleben zur Verfügung?
- Welche Wohnmöglichkeit eignet sich für mich mit meiner Behinderung?

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, wenden Sie sich an:

Frau

Elwine Sievers-Tilsen

Dänschendorf

Inselweg 21

23769 Fehmarn

Tel. 04372/8067600

Mail: elwine.sievers.tilsen@gmail.com


Die Behindertenbeauftragte bietet eine monatliche Sprechstunde an:

Wie oft? Jeden 1. Montag im Monat

Wann? 10 Uhr bis 12 Uhr

Wo? Verwaltungsgebäude Bahnhofstr. 5, Zimmer 27 (2. OG)

Terminvereinbarung können über elwine.sievers.tilsen@gmail.com direkt mit Frau Sievers-Tilsen getroffen werden.




Informationen zum Bürgerbus Fehmarn finden Sie hier.

Informationen zum Euro-WC-Schlüssel finden Sie hier.

Karte: Übersicht über behindertengerechte Parkplätze auf Fehmarn


Die Arbeit des Behindertenbeauftragten basiert auf der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, die 2009 von der Bundesregierung ratifiziert wurde, sowie auf dem Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen des Landes Schleswig Holstein vom 21.12.2002 in der jeweils gültigen Fassung.

Zu den Aufgaben einer/eines Behindertenbeauftragten gehören insbesondere:

- Beratung behinderter Menschen und der in der Stadt tätigen Organisationen,

- Anliegen und Anregungen der Behinderten und ihrer in der Stadt tätigen Organisationen koordinieren und an die zuständigen Stellen weiterleiten,

- Förderung der Zusammenarbeit der Behindertenorganisationen,

- Interessen behinderter Menschen beim Wohnungsbau, beim Bau öffentlich zugänglicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen vertreten,

- Jährlich einmal der Stadtvertretung einen Tätigkeitsbericht vorlegen,

- Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten auf Kreis- und Landesebene.


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