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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Berufsausbildung: Ausbildungsstätte - Einstellung / Ausbildung untersagen

Leistungsbeschreibung

Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann für eine bestimmte Ausbildungsstätte das Einstellen und Ausbilden untersagen, wenn die Voraussetzungen nach § 27 BBiG nicht oder nicht mehr vorliegen.

Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat das Einstellen und Ausbilden zu untersagen, wenn die persönliche und fachliche Eignung nicht oder nicht mehr vorliegt.

An wen muss ich mich wenden?

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Zuständig

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