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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Zuständig

Für Ihren Wohnort konnte keine zuständige Stelle gefunden werden.

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