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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Jagdsteuer

Leistungsbeschreibung

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).

Zuständig

Für Ihren Wohnort konnte keine zuständige Stelle gefunden werden.

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