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Blick auf die Fehmarnsundbrücke und einige Segelboote davor

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Prostitution: Verbot - Auskunft

Leistungsbeschreibung

Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).

Zuständig

Für Ihren Wohnort konnte keine zuständige Stelle gefunden werden.

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