Machbarkeitsstudie für ein überregionales Gewerbegebiet in Puttgarden auf Fehmarn
Die Stadtvertretung Fehmarns hat sich im November 2023 zu einem überregionalen Gewerbestandort in Puttgarden auf Fehmarn bekannt. Das Gebiet in Puttgarden, direkt an der zukünftigen Trasse der Fehmarnbeltquerung gelegen, ist prädestiniert für eine Flächenentwicklung dieser Größenordnung. Um die Möglichkeiten des Standortes zu evaluieren, gab die Stadt Fehmarn in 2025 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag. Die Studie wurde mit dem Regionalbudget des Regionalmanagements im Hansebelt durch das MIKWS des Landes SH gefördert.
Das Ziel der Studie war die Untersuchung dessen, was an dem Standort städtebaulich und wirtschaftlich möglich und sinnvoll ist. Es wurden u. a. der Standort und die Rahmenbedingungen für eine Entwicklung analysiert und mit den Stakeholdern gesprochen. Außerdem wurde ein detaillierter Blick auf die Nachnutzung des dort befindlichen Arbeitshafens geworfen, der im Zuge des Baus des Fehmarnbelttunnels errichtet wurde und nach Beendigung der Arbeiten wieder zurückgebaut werden soll. Die Machbarkeitsstudie wurde im Januar 2026 abgeschlossen und den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Das Management Summary der Studie steht in der rechten Randspalte zum Download bereit.
In der Studie wurden drei Nutzungsszenarien aufgestellt und erörtert: 1. Gewerbegebiet ohne Hafenzugang, 2. Gewerbegebiet mit Nachnutzung des Arbeitshafens und 3. Gewerbegebiet mit Nutzung des Fährbettes 3 im benachbarten Fährhafen. Die Nachnutzung des Arbeitshafens hat sich in mehreren Punkten als unwirtschaftlich und nicht sinnvoll erwiesen. Anhand verschiedener Bewertungskriterien wurde aus den Nutzungsszenarien die Variante 3 als Vorzugsvariante ausgewählt. Der Standort Puttgarden bietet ideale Möglichkeiten für eine trimodale Anbindung und diese könnte auch über die Mitnutzung des Fährhafens gestaltet werden. Der Fährhafenbetreiber hat sich für Entwicklungsmöglichkeiten offen gezeigt und ist gesprächsbereit für die Möglichkeiten der Mitnutzung des Fährbettes 3.
Am 19. März 2026 hat die Stadtvertretung Fehmarns den Beschluss gefasst, die Vorzugsvariante „Gewerbegebiet mit Nutzung des Fährbettes 3“ zu verfolgen und die damit einhergehenden weiteren Handlungsschritte einzuleiten.
(Stand: April 2026)
10.02.2026
