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Luftbild Südstrand

Rundfunkgebührenbefreiung
 

Eine Befreiung von der Rundfunkgebühr ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  • Bei der Vorlage von gesundheitlichen Gründen ist ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal RF vorzulegen,
  • Heimbewohnerinnen und Heimbewohner sowie Personen mit geringem Einkommen können grundsätzlich von der Rundfunkgebühr befreit werden. Zur Antragstellung ist der Heimvertrag bzw. sind die Einkommensunterlagen und Nachweise über die Mietkosten vorzulegen.

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