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Luftbild Südstrand

Aufgabengebiete:

• Aufgaben nach § 45 b Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)

• Haushalts-, Finanz- und Rechnungswesen

• Haushaltsplanung inkl. mittelfristige Finanzplanung

• Bildung und Ausgestaltung von Budgets und Finanzrahmen

• Steuern, Abgaben, Gebühren und Beiträge

• Liegenschafts- und Grundstücksangelegenheiten

• Mieten und Pachten sowie Erbbaurechte

• Widmung von öffentlichen Flächen

• Finanzierung und Kostenkontrolle von Liegenschafts- und Grundstücksangelegenheiten sowie Investitionsmaßnahmen und ÖPP-Projekten

• Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, sowie der BgA

• Prüfung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse

• Wirtschaftsförderung

• Feuerwehrangelegenheiten

• Kleingartenwesen, soweit es sich um Grundstücksangelegenheiten handelt

Kontakt

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