Aufgabengebiete:
• Aufgaben nach § 45 b Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)
• Haushalts-, Finanz- und Rechnungswesen
• Haushaltsplanung inkl. mittelfristige Finanzplanung
• Bildung und Ausgestaltung von Budgets und Finanzrahmen
• Steuern, Abgaben, Gebühren und Beiträge
• Liegenschafts- und Grundstücksangelegenheiten
• Mieten und Pachten sowie Erbbaurechte
• Widmung von öffentlichen Flächen
• Finanzierung und Kostenkontrolle von Liegenschafts- und Grundstücksangelegenheiten sowie Investitionsmaßnahmen und ÖPP-Projekten
• Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, sowie der BgA
• Prüfung der Jahresrechnungen und Jahresabschlüsse
• Wirtschaftsförderung
• Feuerwehrangelegenheiten
• Kleingartenwesen, soweit es sich um Grundstücksangelegenheiten handelt
